Organisation der Pflege Die Dienstleistung „Stationäre Pflege“ wird auf der Grundlage des Versorgungsauftrages mit den Pflegekassen und den hausinternen Qualitätsregelungen organisiert und durchgeführt.
Die Abteilung Pflege stellt durch zwei Pflegeteams die Grund- und Behandlungspflege sicher. Die soziale Betreuung und Alltagskompetenz wird durch für diesen Fachbereich ausgebildete Mitarbeiter durchgeführt.
Der Mitarbeitereinsatz wird unter Berücksichtigung von Qualitätsmerkmalen und gesetzlichen Anforderungen geplant und durchgeführt:
Dienstschichtenabdeckung 365 Tage “Rund-um-die-Uhr” mit mindeste ns einer Pflegefachkraft
Bedarfsorientierte Mitarbeiterbesetzung der Dienstschichten
Berücksichtigung der festgelegten Sollstärke und der Qualifikation in den Pflegeteams
Sicherstellung der indirekten und direkten Pflege
[1]Versorgungsauftrag: Der Versorgungsauftrag ist durch den Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen erteilt
²Pflege: indirekte ( administrativer Teil) und direkte ( Grund- und Behandlungspflege ) Pflege
Pflegehilfsmittel
Die Ausstattung mit Pflegehilfsmitteln entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Der individuelle Anspruch der Bewohner gem. §33 SGB V oder gegenüber anderen Kostenträgern bleibt davon unberührt. Der Einsatz der Pflegehilfsmittel erfolgt zielgerichtet . Zum Gebrauch der Pflegehilfsmittel wird angeleitet. Für die qualitätsgerechte und gesundheitsschonende Arbeitsweise stehen den Pflegeteams dem Stand der Technik entsprechende Pflegehilfsmittel zur Verfügung.
Rezeption
Ein Zentralbereich für Bewohner, Angehörige, Mitarbeiter und Externe ist die Rezeption.
Hier erfolgt zentral die Koordinierung der täglich anfallenden Maßnahmen und Aktivitäten.
Pflegestützpunkt
Der Pflegestützpunkt ist zentral zu den Geschoßebenen angeordnet und für das Aufgabenspektrum der indirekten und direkten Pflege eingerichtet.
Orientierungshilfen Bewohner, Angehörige und Mitarbeiter können sich in der Einrichtung u.a. an der unterschiedlichen Farbgebung an den Türen ( Geschosszugeordnete Farbgebung ) , den Raumbeschriftungen und den individuell bewohnerausgerichteten Hilfen orientieren.
Arzneimittel Die qualifizierte Versorgung der Bewohner mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten auf Basis der ärztlichen Verordnungen sowie eine individuelle Betreuung ist durch einen zwischen einer Apotheke und dem Senioren-Schlößchen gemäß § 12a Apothekengesetz sichergestellt.
Medizinische Versorgung
Die ärztliche Versorgung der Bewohner wird überwiegend durch die praktizierenden Ärzte der Samtgemeinde Hagen und den Nachbargemeinden sichergestellt. Jeder Bewohner wählt den Arzt seines Vertrauens selbst. Im Rahmen von regelmäßigen Arztvisiten führen die Ärzte in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der Pflegeteams die notwendigen Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und -herstellung durch.
Standards in der Grund- und Behandlungspflege
Die Umsetzung der Grund- und Behandlungspflege erfolgt u.a. auf der Basis der „Expertenstandards“, die im Netzwerk der Fachhochschule Osnabrück entwickelt wurden und weiterer hausinterner Pflegestandards.
Expertenstandard Förderung der Harnkontinenz
Expertenstandard Sturzprophylaxe
Expertenstandard Chronische Wunden
Expertenstandard Schmerzmanagement
Expertenstandard Ernährungsmanagement
Expertenstandard Entlassungsmanagement
Hausinterne Pflegestandards
Religiöser Dienst
Die religiösen Bedürfnisse der Bewohner werden überwiegend durch das Angebot der Kirchengemeinde Hagen abgedeckt.
Für Bewohner, die nicht mehr selbständig die Kirche der Pfarrgemeinde aufsuchen können, werden regelmäßig Andachten durch die Pastoren der Kirchengemeinde im Haus durchgeführt.
Pflegeprozesscontrolling
Das Pflegeprozesscontrolling wird u.a EDV-gestützt mit der "Software Sinfonie" realisiert.