Organisation der Haustechnik
Die Abteilung Haustechnik ist für die Wartung und Instandhaltung von Inventar, Gebäude, Aussenanlagen und technischen Anlagen bei denen keine gesetzliche Prüffrist vorgeschrieben ist, verantwortlich.
Technische Anlagen mit gesetzlich vorgeschriebenen Prüfintervallen werden von autorisierten Fachfirmen auf Basis von den mit Ihnen abgeschlossenen Wartungsverträgen überprüft und gewartet.


