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Organisation der Haustechnik 

Die Abteilung Haustechnik ist für die Wartung und Instandhaltung von Inventar, Gebäude, Aussenanlagen und  technischen Anlagen bei denen keine gesetzliche Prüffrist vorgeschrieben ist, verantwortlich.

Technische Anlagen mit gesetzlich vorgeschriebenen Prüfintervallen  werden von autorisierten Fachfirmen auf Basis von den  mit Ihnen abgeschlossenen Wartungsverträgen  überprüft und gewartet.